Fragen und Antworten
zum Strom und Strompreisvergleich
Antworten auf die am häufigsten auftretenden Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Sollte Ihre Frage hier nicht auftauchen, so können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.
- Was ist die § 19 StromNEV-Umlage?
Am 01.01.2012 wurde eine neue Abgabe, die sogenannte § 19 StromNEV-Umlage, eingeführt.
Sie wird pro verbrauchte Kilowattstunde Strom in ct./kWh berechnet und ist von jedem Stromkunden zu zahlen, unabhängig davon, ob es sich um eine private oder um eine gewerbliche Abnahmestelle handelt.
Kundengruppen bei der § 19 StromNEV-Umlage
Die Stromkunden werden dabei in drei Gruppen unterteilt:
„Letztverbrauchergruppe A“
In dieser Gruppe werden die ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle bepreist.
Hier beträgt die § 19 StromNEV-Umlage 0,151 ct/kWh.
„Letztverbrauchergruppe B“
Stromkunden, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 100.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kWh.
„Letztverbrauchergruppe C“ – ermäßigt
Stromkunden, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 100.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kWh.
Höhe der § 19 StromNEV-Umlage in 2012
Gruppe A | 0,151 ct/kWh |
Gruppe B | 0,050 ct/kWh |
Gruppe C (erm.) | 0,025 ct/kWh |
Diese Abgabe ist von jedem Stromkunden zu zahlen und wird 1:1 vom Energieversorger an den Kunden weitergegeben.
Achten Sie daher bei einem Strompreisvergleich darauf, dass die § 19 StromNEV-Umlage bereits im Preis enthalten ist oder ob Sie diese gegebenenfalls noch hinzurechnen müssen.